Schuldner zahltKosten werden umgelegt30 Jahre TitelAlle Maßnahmen ausschöpfenTausende Vollstreckungen

Kontopfändung

Zugriff auf Bankguthaben des Schuldners.

Lohnpfändung

Pfändung des Arbeitseinkommens.

Sachpfändung

Pfändung beweglicher Gegenstände.

Immobiliarvollstreckung

Vollstreckung in Grundstücke.

Voraussetzungen

  • Vollstreckbarer Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielle Urkunde)
  • Vollstreckungsklausel erteilt
  • Titel wurde dem Schuldner zugestellt
  • Forderung ist nicht verjährt
  • Schuldner hat pfändbares Vermögen

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen
  • Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
  • Beauftragung von Gerichtsvollziehern
  • Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung)
  • Eintragung ins Schuldnerverzeichnis
  • Titelüberwachung und Wiedervorlage

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